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Betriebsratsvergütung: Hymer begrüßt Zustimmung zum Vergleichsvorschlag des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg

25.02.2025
  • Hymer und Betriebsratsmitglied stimmen Vergleichsvorschlag des Landesarbeitsgerichts zu.
  • Vergleich sieht Eingruppierung in niedrigere Entgeltgruppe und Streichung der Zulage vor.
  • Rechtmäßige Entgeltgruppe für freigestellte Betriebsratsmitglieder wird anhand der betriebsüblichen Vergütungsentwicklung der Vergleichsgruppe oder der hypothetischen Karriere bestimmt..
  • Hymer begrüßt Einigung und Rechtssicherheit durch gerichtlichen Vergleich..

Im zweiten der beiden getrennt geführten Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg zur rechtskonformen Vergütung von Betriebsräten haben beide Seiten dem Vergleichsvorschlag des LAG zugestimmt.

Im Januar 2023 hatte die Aufhebung der Freisprüche im Prozess um die Vergütung von Betriebsräten der Volkswagen AG durch den Bundesgerichtshof in vielen deutschen Unternehmen und auch bei der Hymer GmbH & Co.KG zu einer Überprüfung der Gehälter von freigestellten Betriebsratsmitgliedern geführt, da eine Begünstigung von Betriebsräten in Form zu hoher Entgeltgruppen und Bonuszahlungen eine Veruntreuung von Firmengeldern darstellen und damit den Tatbestand der Untreue erfüllen kann.

Bei einer gruppenweiten Überprüfung aller Betriebsratsgehälter stellte Hymer bei zwei Mitgliedern des Hymer Betriebsrates Abweichungen zur betriebsüblichen Entwicklung fest. Eine Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe wurde von beiden Betriebsräten abgelehnt. Das Bestreben von Hymer ist die rechtskonforme Vergütung der beiden freigestellten Betriebsratsmitglieder.

Im ersten der beiden getrennt geführten Verfahren hatte das Landesarbeitsgericht die Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Vergütung des Betriebsratsmitglieds bestätigt, weil nach Auffassung des LAG eine betriebsübliche Entwicklung zwar ausgeschlossen werden konnte, jedoch nicht eine hypothetische Sonderkarriere.

Diesem Ansatz folgte auch der Vergleichsvorschlag des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg im zweiten Verfahren. Das Gericht sah allerdings keine hypothetische Sonderkarriere hin zur ursprünglichen Vergütung und schlug deshalb eine Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe als von dem Betriebsratsmitglied gefordert und in eine höhere als von Hymer korrigiert vor.

Die daraus folgende Rückgruppierung ist Grundlage eines Vergleichs, dem nicht nur Hymer, sondern auch das klagende Betriebsratsmitglied zugestimmt haben. Das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts Ravensburg zugunsten des klagenden Betriebsratsmitglieds wird durch den Vergleich aufgehoben.

Markus Dorner, kaufmännischer Geschäftsführer der Hymer GmbH & Co.KG: „Das Urteil und der nunmehr angenommene Vergleichsvorschlag des Landesarbeitsgerichts geben Orientierung und schaffen Rechtssicherheit. Die Kompromissbereitschaft aller Beteiligten ist eine gute Botschaft für unser Unternehmen und unsere Beschäftigten.“

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Seit seiner Gründung 1957 ist Hymer der Inbegriff von Reisemobilen und Caravans „made in Germany“. Das Unternehmen zeichnet sich nicht nur durch seine lange Tradition und die große Leidenschaft für das mobile Reisen aus, sondern ist dank hoher Qualität und kontinuierlicher Innovationsarbeit einer der führenden Hersteller im Premiumsegment. Zur Hymer GmbH & Co. KG gehören die vier Geschäftsfelder Hymer Motor Caravans, Hymer Camper Vans, Hymer Original Parts und Eriba Caravans. Die Hymer GmbH & Co. KG ist ein Unternehmen der Erwin Hymer Group SE.



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